Ab 01.07.2016 gibt es neue Ausweise für Reservisten
Mit Ablauf des 30.06.16 verlieren die bisherigen Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (Reservistenausweise) ihre Gültigkeit. Ursprünglich sollten die Ausweise bereits zum 31.12.2015 ihre Gültigkeit verlieren, dies wurde jedoch auf den 30.06.2016 verschoben, aufgrund der Tatsache verschoben, dass die neuen Ausweisformulare erst im I. Quartal 2016 zur Verfügung stehen werden.
Zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen und den Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr kann auf Antrag ein "Ausweis für Reservisten (Ausweis Res)" ausgestellt werden, wenn keine Hinderungsgründe bestehen und die Reservistin oder der Reservist
• im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Verteidigung (GB BMVg) auf einem Dienstposten beordert ist und auch außerhalb von RD einen engen Kontakt zur jeweiligen BeordDSt pflegt oder
• als Mandatsträgerin bzw. Mandatsträger oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einer Mitgliedsvereinigung des "Beirat Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V." oder beim VdRBw tätig ist oder
• ehemalige Berufssoldatin bzw. ehemaliger Berufssoldat ist oder
• eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnimmt, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht (z. B. ein Engagement im Rahmen der bu ResArb der Bundeswehr).
Der Ausweis Res gilt nur in Verbindung mit einem gültigem Personalausweis oder Reisepass. Er berechtigt die Inhaberin bzw. den Inhaber, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr zu betreten, soweit nicht für das Betreten bestimmter militärischer Bereiche (z. B. Sperrzonen, BMVg) besondere Anordnungen bestehen.
Der Antrag ist an die jeweilige Beorderungsdienststelle oder das zuständige Landeskommando oder jede andere militärischen Dienststelle zu stellen.
Als Nachweis über den früheren Status kann die Reservistin oder der Reservist das Personalstammblatt/Persönlicher Datennachweis oder andere Dokumente der Bundeswehr mit den erforderlichen Angaben vorlegen. Die ausstellende Dienststelle überprüft ggf. vor Erstellung des Ausweises Res die Angaben der Reservistin oder des Reservisten beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr durch eine Statusabfrage.
Gültigkeitsverlängerung
Die Gültigkeit des Ausweises für Reservistinnen und Reservisten, die auf Grundlage der A-1480/2 ausgestellt wurden, wurde bis zum Ablauf des 30. Juni 2016 verlängert (ehemals 31. Dezember 2015).
Diese Änderung war notwendig, da die neuen Ausweisformulare erst im Laufe des I. Quartals 2016 zur Verfügung stehen werden. Die neue Frist wird mit der 1. Änderung in die Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 "Die Reserve der Bundeswehr" eingearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link.
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