Richtlinie für die Freiwillige Reservistenarbeit

Ich erlasse die Neufassung der Richtlinie für die Freiwillige Reservistenarbeit.
Sie ersetzt die Fassung vom 29. September 1990.
Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) ist angehört worden.

Vorbemerkung
I. Ziele, Begriffe
101 – 103
   
II. Aufgaben
201 – 219
  1. Verteidigungspolitische Arbeit
201 – 204
  2. Militärische Förderung
205 – 212
  3. Information und Betreuung
213 – 219
   
III. Planung, Koordinierung und Durchführung der verwendungsungsabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit
301 – 317
  1. Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten
301 – 306
  2. Planung, Organisation und Erfolgskontrolle
307 – 317

 

Vorbemerkung

1. Diese Richtlinie enthält Grundsätze und Aufgaben für die Freiwillige Reservistenarbeit und gibt darüber hinaus Vorgaben für die Durchführung ihres verwendungsunabhängigen Teils. Für die Durchführung ihres verwendungsbezogenen Teils für beorderte Reservisten wird sie ergänzt durch Regelungen der Teilstreitkräfte/mil. Organisationsbereiche.

Grundlagen für die Freiwillige Reservistenarbeit und ihre verfahrensmäßige Durchführung sind die Konzeption für die Reservisten der Bundeswehr 1994 sowie neben dem Wehrpflicht- und Soldatengesetz besonders die Bestimmungen der Anlage 2.

2. Freiwillige Reservistenarbeit kann von allen Reservisten geleistet werden, die bereit sind, sich über die im Rahmen der Wehrpflicht bestehende Verpflichtung hinaus freiwillig für die Bundeswehr einzusetzen. Sie erfolgt innerhalb und außerhalb der Bundeswehr.

3. Freiwillige Reservistenarbeit leistet einen wichtigen Beitrag für die Akzeptanz des Auftrages der Streitkräfte durch die Gesellschaft. Daher fordere ich von allen Kommandeuren und Dienststellenleitern, den freiwilligen Einsatz der Reservisten für die Bundeswehr tatkräftig zu fördern. Es ist anzuerkennen, dass diese Reservisten zusätzliche Leistungen erbringen und mit ihren Familien Einschränkungen ihrer Freizeit hinnehmen.

4. Die Neufassung der Richtlinie wurde über eine allgemeine Überarbeitung hinaus durch den Erlass der Konzeption für die Reservisten der Bundeswehr 1994 und durch die strukturellen Änderungen, die sich vor allem durch die Auflösung der Verteidigungskreiskommandos ergeben haben, notwendig.

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I. Ziele, Begriffe

101. Freiwillige Reservistenarbeit (FrwResArb) verfolgt das Ziel, den Selbstbehauptungswillen zum Schutz vor äußerer Gefahr in unserer Gesellschaft zu fördern und die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte zu erhalten. Dazu sind Reservisten für die Aufgabe als Mittler zwischen Bundeswehr und zivilem Umfeld zu gewinnen und militärisch weiterzubilden.

102. In der Freiwilligen Reservistenarbeit werden hauptsächlich

- Verteidigungspolitische Arbeit (VgPolArb) und

- Militärische Förderung (MilFörd)

angeboten. Information und Betreuung tragen dazu bei, Reservisten zur Mitarbeit in der Freiwilligen Reservistenarbeit zu motivieren.

103. Folgende Arten werden unterschieden:

verwendungsunabhängige Freiwillige Reservistenarbeit, die innerhalb und außerhalb der Bundeswehr geleistet wird sowie verendungsbezogene Freiwillige Reservistenarbeit, die nur innerhalb der Streitkräfte stattfindet.

a) Verwendungsunabhängige Freiwillige Reservistenarbeit hat allgemeine Aufgaben der Streitkräfte zum Inhalt, die unabhängig von einer bestimmten militärischen Funktion sowie truppengattungs- und teilstreitkraftübergreifend im Interesse der Streitkräfte und in der Erwartungshaltung der Reservisten liegen. Die Ziele sind durch den Führungsstab der Streitkräfte vorzugeben.

Für Vorhaben innerhalb der Bundeswehr im hoheitlichen Bereich ist die Teilnahme der Reservisten durch Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen oder durch Einberufung zu Wehrübungen geregelt.

Außerhalb der Bundeswehr nimmt der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) die Tätigkeiten als beauftragter Träger wahr. Für die im Interesse des Bundes liegende Erfüllung dieser Aufgaben erhält der VdRBw aus dem Einzelplan 14 (Verteidigung) einen vom Deutschen Bundestag jährlich neu zu bewilligenden Bundeszuschuss, dessen

zweckgebundene Verwendung im einzelnen mit dem BMVg abgestimmt und festgelegt ist.

Militärische Dienststellen und Truppenteile unterstützen den VdRBw im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Beachtung haushaltsrechtlicher Begrenzung. Die Vorhaben der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservisten innerhalb und außerhalb der Bundeswehr ergänzen einander und sind von den Verantwortlichen durch gemeinsame Planung aufeinander abzustimmen.

b) Verwendungsbezogene Freiwillige Reservistenarbeit ist auf bestimmte Aufgaben im Einsatz ausgerichtet, für die ein Bedarf in einem Mobilmachungstruppenteil (MobTrT) besteht. Nach Vorgaben der Teilstreitkräfte/mil. Organisationsbereiche sind die Führer von MobTrT für die Durchführung der verwendungsbezogenen Freiwilligen Reservistenarbeit für ihre beorderten Reservisten verantwortlich.

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II. Aufgaben

1. Verteidigungspolitische Arbeit

201. Ein wesentlicher Teil der Freiwilligen Reservistenarbeit ist die Verteidigungspolitische Arbeit. Sie hat zum Ziel, durch Informationsvermittlung über die Sicherheitspolitik unseres Landes und die Bundeswehr die Reservisten in den Grundlagen der Verteidigungspolitik und zu aktuellen Themen sachkundig zu machen und weiterzubilden.

Die Reservisten sollen befähigt werden, in ihrem zivilen Umfeld zur sachgerechten Information beizutragen und verteidigungspolitische Interessen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu vertreten. Dadurch fällt den Reservisten eine besondere Mittlerrolle zwischen den Streitkräften auf der einen und der zivilen Öffentlichkeit auf der anderen Seite zu.

Veranstaltungen der Verteidigungspolitischen Arbeit richten sich vornehmlich an Reservisten, darüber hinaus aber auch an die interessierte Öffentlichkeit.

202. Für ihre Weiterbildung sind den Reservisten hauptsächlich anzubieten:

- Informationsmaterial des BMVg und des SKA für Leitende in der Verteidigungspolitischen Arbeit,

- Schriften des VdRBw,

- Seminare und dienstliche Veranstaltungen im In- und Ausland,

- Veranstaltungen des VdRBw.

203. Reserveoffiziere sollen – ggf. in Arbeitskreisen für Reserveoffiziere (AKRO) – mit Schwerpunkt in den Ausbildungsgebieten

- Politische Bildung und Menschenführung,

- Sicherheits- und Verteidigungspolitik und

- Historische Bildung

weitergebildet und befähigt werden, Aufgaben in der Verteidigungspolitischen Arbeit verantwortlich übernehmen zu können.

Dabei können sie von Reserveunteroffizieren, die z. B. in Arbeitskreisen für Reserveunteroffiziere (AKRU) darauf vorzubereiten sind, unterstützt werden.

204. Verteidigungspolitische Arbeit ist die Hauptaufgabe des VdRBw. Folgende Maßnahmen sind durch ihn zu treffen:

a) Vorgeben von Themen im Rahmen der vom BMVg festgelegten Jahreschwerpunkte.

b) Planen, Vorbereiten und Durchführen von Seminaren, Gesprächsrunden und anderen Ausbildungsverfahren, die das Ziel haben, Reservisten zur Wahrnehmung ihrer Mittleraufgabe zu befähigen.

c) Gewinnen sowie Aus- und Weiterbilden von Leitenden.

d) Informieren seiner Mitglieder, anderer Reservisten und Interessierter durch Schrifttum und Veranstaltungen auch im Zusammenwirken mit anderen Gesellschaften/Verbänden und Bildungseinrichtungen mit entsprechender Zielsetzung.

e) Planen, Vorbereiten und Durchführen von Veranstaltungen mit sicherheits- verteidigungspolitischem Inhalt im Hochschulbereich und in der Öffentlichkeit.

f) Verbreiten aktueller Information, z. B. durch monatliche Herausgabe der Verbandszeitschrift loyal sowie durch den Druck von Informationsbroschüren und Faltblättern.

g) Mit dem BMVg abgestimmtes Vertreten der Reservisten der Bundeswehr in internationalen Vereinigungen für Reserveoffiziere wie CIOR/ CIMOR und Reserveunteroffiziere wie AESOR.

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2. Militärische Förderung

205. Militärische Förderung trägt zur Inübunghaltung der Reservisten bei und ermöglicht, auch nicht beorderte Reservisten für einen Einsatz im Rahmen der Landesverteidigung vorzubereiten. Ihr Ziel besteht hauptsächlich darin, die im Wehrdienst bei der Bundeswehr erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit ist zu fördern.

206. Militärische Förderung ist ein Ausbildungsgebot an die Reservisten, das sich nach Bedarf und Interesse der Streitkräfte richtet und die Erwartungen der Reservisten berücksichtigt. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Förderung in der Laufbahn als Ergebnis der individuellen Ausbildungs- und Verwendungsplanung durch die Personalführung.

In den Teilstreitkräften ist der Bedarf durch die Ausbildungserfordernisse der MobTrT für ihre Soldaten verwendungsbezogen zu bestimmen. Einsatzwilligen Reservisten sind daher Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zu stellen, die den Ausbildungsstand für ihre Mobilmachungsverwendung zu verbessern.

Im Interesse der Streitkräfte liegen Ausbildungsvorhaben der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit, die beorderte und nichtbeorderte Reservisten allgemein militärisch weiterbilden. Dazu ist der breit gefächerte Ausbildungsstoff für die Militärische Förderung anzubieten, der im wesentlichen Allgemeine Aufgaben im Einsatz sowie Gefechtsdienst und Ausbildung aller Truppen umfasst und großenteils auch außerhalb des hoheitlichen Bereichs vermittelt werden kann.

207. Militärische Förderung soll im Rahmen der Ausbildung besonders durch die Art der Gestaltung auch die Kameradschaft und die Zusammengehörigkeit der Reservisten fördern. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, dass Reservisten auch an die Verteidigungspolitische Arbeit herangeführt werden. Deshalb ist immer anzustreben, Militärische Förderung und Verteidigungspolitische Arbeit miteinander zu verbinden.

208. Militärische Förderung bietet Reservisten die Möglichkeit, für ihre Leistungen Nachweise zu erwerben. Durch sie können sich Reservisten für bestimmte Mob-Verwendungen qualifizieren.

Der Erwerb von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen schafft eine Voraussetzung für eine Beorderung oder den Einstieg in die Ausbildung zum Reserveoffizier oder Reserveunteroffizier.

Alle Reservisten, die wehrdienstfähig sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zur Teilenahme an dienstlichen Veranstaltungen aufgerufen, um ihre Diensterfahrung einzubringen.

209. Militärische Wettkämpfe sind traditioneller Bestandteil der Reservistenarbeit im In- und Ausland. Vorbereitung und Austragung bieten Anreiz zum Leistungsvergleich und zudem auch die Möglichkeit, Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft der Reservisten der Bundeswehr in der Öffentlichkeit darzustellen. Für überregionale Wettkämpfe und Wettkämpfe im Ausland ist eine sorgfältige Vorbereitung eine wesentliche Voraussetzung.

210. Ziele und Ausbildungsstoff der Militärischen Förderung sind die Grundlage für alle Reservistenwettkämpfe der Bundeswehr. Sie sind so zu gestalten, dass ausgewogene Forderungen an Führer und Mannschaften aus dem Gefechtsdienst und der Ausbildung aller Truppen verbunden mit Ausdauerleistungen dienstgrad- und altersgerecht gestellt werden.

211. Reserveoffiziere/-unteroffiziere sollen über die Vorgaben für die Mobilmachungsverwendung hinaus – ggf. in AKRO/AKRU – vor allem in den Ausbildungsgebieten

- Führung im Einsatz,

- Methodik der Ausbildung/Ausbildungslehre,

- Allgemeine Aufgaben im Einsatz,

- Gefechtsdienst und Ausbildung aller Truppen

weitergebildet und befähigt werden, Aufgaben der Militärischen Förderung verantwortlich übernehmen zu können.

212. Maßnahmen des VdRBw in der Militärischen Förderung (außerhalb des hoheitlichen Bereich):

a) Vorgeben der Ausbildungsthemen im Rahmen der vom BMVg festgelegten Jahresschwerpunkte.

b) Gewinnen, Fördern und Einsetzen von Leitungs- und Funktionspersonal.

c) Durchführen von Verbandveranstaltungen, soweit sie auch außerhalb der Bundeswehr zulässig sind, z. B. taktische Weiterbildung, Ausbildung an Karte und Kompass, Verwundetenversorgung.

d) Mitwirken bei der Planung sowie Vor- und Nachbereitung von dienstlichen Veranstaltungen, z. B. durch Verbandsveranstaltungen.

e) Unterstützen der in der Freiwilligen Reservistenarbeit eingesetzten Soldaten bei der Organisation von dienstlichen Veranstaltungen.

f) Werben für eine Beorderung aufgrund freiwilliger Meldung.

g) Sicherstellen eines breit gefächerten, interessanten und motivierenden Angebots in den Verbandsstrukturen. Dabei sind die Reservistenkameradschaften (RK) und Kreisgruppen die geeigneten Ebenen für die dienstgradunabhängige Weiterbildung. Die AKRO und AKRU bilden den Rahmen für eine gezielte dienstgradabhängige Führerweiterbildung.

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3. Information und Betreuung

213. Information über die Bundeswehr ergänzt die Verteidigungspolitische Arbeit und die Militärische Förderung. Herausragende Leistungen von Reservisten in der Freiwilligen Reservistenarbeit sollen durch geeignete Maßnahmen, z. B. Teilnahme an Veranstaltungen im Ausland, anerkannt werden. Dies soll zu weiterer freiwilliger Mitarbeit motivieren.

214. Motivation und Mitarbeit der Reservisten sollen erreicht werden durch eine attraktive Gestaltung der Vorhaben, einem für sie erreichbaren und erkennbaren Ausbildungserfolg sowie die Anerkennung hierfür.

215. Beorderte Reservisten finden ihre militärische Heimat in ihren MobTrT. Über deren Mobilmachungstruppenkameradschaften (MobTrKam) oder vergleichbare Zusammenschlüsse sollen auch Ehemalige Verbindung zu ihrem Stammtruppenteil halten.

Die VBK bzw. Brig/VBK sind in ihren Verteidigungsbezirken die militärischen Ansprechstellen für alle Reservisten. Sie stellen die Verbindung zu den Truppenteilen/Dienststellen in den einzelnen Standorten sicher. Diese unterstützen die Information über die Freiwillige Reservistenarbeit durch Anbringen von Informationsstaffeln des VdRBw und Benennung eines aktiven Soldaten als Ansprechpartner.

216. Alle Reservisten finden durch die flächendeckende Organisation der Geschäftsstellen Ansprechstellen des VdRBw in räumlicher Nähe ihrer Wohnorte, die ihnen Informationen über die Bundeswehr und Betreuung bieten. Durch Teilnahme an Veranstaltungen der Verteidigungspolitischen Arbeit und Militärischen Förderung des VdRBw sollen sie mit der Bundeswehr verbunden bleiben.

217. Aktive Soldaten und Reservisten arbeiten anlässlich von Wehrübungen und dienstlichen Veranstaltungen eng zusammen und erleben so das Gefühl der Zusammengehörigkeit.

Als gemeinsame Aufgabe der Streitkräfte und des VdRBw soll im Verlauf des Grundwehrdienstes, zum Ende der Dienstzeit in Verbindung mit den Einplanungsgesprächen und während Wehrübungen über die Freiwillige Reservisten informiert werden.

218. Zur Information der Öffentlichkeit über die Verbandsarbeit kann der VdRBw sich an Ausstellungen und Messeständen der Teilstreitkräfte und sonstigen Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr beteiligen.

219. Für die Mitgliederwerbung erhält das Generalsekretariat des VdRBw – erstmals ca. neun Monate nach dem Dienstzeitende – Aufklebeetiketten mit den Anschriften der ausgeschiedenen Soldaten, die dafür ihre Zustimmung gegeben haben.

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten sind dabei zu beachten.

 

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III. Planung, Koordinierung und Durchführung der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit

1. Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten

301. Innerhalb der Bundeswehr sind das Streitkräfteamt und die Territorialen Kommandobehören (TerrKdoBeh) für die Planung, Koordinierung und Durchführung verantwortlich. Bei der Durchführung werden sie von den Truppenteilen und Dienststellen sowie durch Schulen und Einrichtungen der Bundeswehr und der NATO unterstützt, soweit deren eigene Aufgaben dies zulassen.

Die Wehrbereichskommandos/Divisionen koordinieren die überregionale und die Verteidigungsbezirksgrenzen überschreitende Freiwillige Reservistenarbeit.

302. Die Ziele sind nur zu erreichen, wenn alle zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr trotz unterschiedlicher Organisationsformen eng zusammenwirken. In Grundsatzangelegenheiten arbeitet das BMVg, zu Fragen der Durchführung das SKA mit dem Generalsekretariat des VdRBw zusammen.

WBK/Div, VBK bzw. Brig/VBK arbeiten mit den ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechenden Untergliederungen des VdRBw eng zusammen.

303. Im Einzelnen sind für diese Aufgaben im Auftrag ihrer Dienststellenleiter zuständig:

- SKA: Dezernat Freiwillige Reservistenarbeit; SKA ist befugt, den Terr-KdoBeh zur Durchführung der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit Weisungen zu erteilen.

- HFüKdo: StOffzResAngel

- Korps: StOffzResAngel

- WBK/Div: StOffzResAngel

- WBK bzw. Brig/VBK: StOffzResAngel mit Feldwebel für Reservisten (FwRes).

Der nach dem Ressortkonzept BMVg vom 15.03.1995 vorgesehenen Reduzierung der VBK wird durch die Defusionierung der Brig/VBK und vor allem durch die Aufstellung von rund 50 Verbindungskommandos bei Kreisverwaltungen zur flächendeckenden Erhaltung der zivil- militä-

rischen Zusammenarbeit und der Freiwilligen Reservistenarbeit Rechnung getragen.

Dieses hauptamtliche Personal ist durch die bei Truppenteilen/Dienststellen nebenamtlich eingesetzten Stabsoffiziere und Offiziere für Reservistenangelegenheiten zu unterstützen.

304. Außerhalb der Bundeswehr nimmt der VdRBw die Aufgaben der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit in abgestimmter Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Bundeswehr eigenverantwortlich wahr. Die Geschäftsstellenorganisation des VdRBw gliedert sich grundsätzlich in Anlehnung an die Struktur der TerrKdoBeh nach Landes, Bezirks- und Kreisgruppen sowie in Reservistenkameradschaften.

305. Der VdRBw arbeitet mit allen Soldaten- und Reservistenverbänden zusammen sowie mit Reservisten, die keiner entsprechenden Organisation angehören. Im Rahmen seiner Schaltstellenfunktion vermittelt er die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und Wehrübungen.

306. Der Inspizient für die Freiwillige Reservistenarbeit der Bundeswehr (InspizFrwResArb) hat die Planung und die Durchführung der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit zu inspizieren und zu überwachen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Durchführung der Tätigkeiten des VdRBw, die in dieser Richtlinie beschrieben sind.

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2. Planung, Organisation und Erfolgskontrolle

307. Die Planung der Freiwilligen Reservistenarbeit innerhalb und außerhalb der Bundeswehr ist mit der Haushaltsplanung abzustimmen.

308. Die Planung beginnt am Anfang des Jahres im BMVg mit der Auswertung der Ergebnisse des abgelaufenen Jahres. Sie soll den Jahresbericht des InspizFrwResArb und den Zustandsbericht des VdRBw berücksichtigen.

Neben den Erfordernissen der Ausbildung und der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr haben die Ergebnisse dieser Auswertung die Zielsetzung der Jahresweisung für die Freiwillige Reservistenarbeit zu bestimmen. Diese ist federführend vom BMVg – Fü S IV 6 (Leitreferat FrwResArb) unter Zuarbeit des Informationsstabes (VgPolArb) und des Führungsstabes des Heeres (MilFörd) zu entwickeln und durch den Beauftragten für Reservistenangelegenheiten (BResAngel) zu erlassen.

309. Das Streitkräfteamt hat Lehrgänge und dienstliche Veranstaltungen (überregional und im Ausland) so zu planen, dass sie dem Interesse der Streitkräfte und den Erwartungen der Reservisten entsprechen und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum nutzen steht.

310. Die Planungen der Streitkräfte und des VdRBw sind von Fü S IV 6 im einzelnen aufeinander abzustimmen, in der Jahresweisung zu erläutern und bei wichtigen Vorhaben zu koordinieren.

Dazu ist in der zweiten Jahreshälfte die Jahrestagung Freiwillige Reservistenarbeit unter Beteiligung des SKA, HFüKdo, Ha, der Korps, Terr-

KdoBeh und des VdRBw durchzuführen.

311. Die Territorialen Kommandobehörden haben die Jahresweisung für den nachgeordneten Bereich umzusetzen.

Durch die VBK bzw. Brig/VBK ist die Jahresplanung unter Beteiligung der im Verteidigungsbezirk stationierten Truppenteilen/Dienststellen der Bundeswehr und der zugeordneten Geschäftstellen des VdRBw zu erstellen und fortzuschreiben.

312. Die Auswahl aus dem Ausbildungsstoff für die Militärische Förderung soll von den für die Planung zuständigen territorialen Kommandeuren grundsätzlich mit den Beauftragten des VdRBw und sonstigen interessierten Reservisten abgestimmt werden. Dadurch können Erwartungen und persönliche Qualifikationen von Reservisten als Voraussetzungen für freiwillige Leistungsbereitschaft berücksichtigt werden.

313. Bei der Planung der Freiwilligen Reservistenarbeit sind das Interesse der Streitkräfte, die Erwartungen der Reservisten und die Unterstützungsmöglichkeiten der Truppe aufeinander abzustimmen. Dies ist eine wesentliche Aufgabe, besonders der Kommandeure im Verteidigungsbezirk, in der Freiwilligen Reservistenarbeit.

314. Die Befehlshaber/Kommandeure der TerrKdoBeh sind verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Vorhaben, die in der Verantwortung der Bundeswehr stattfinden oder von ihr unterstützt werden. Sie haben ihre Genehmigung davon abhängig zu machen, ob der Zweck in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht, die erforderlichen Haushalts- und Ausbildungsmittel verfügbar sind und die Ausbildung erfolgversprechend sowie unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen vorbereitet ist.

315. In die Vorbereitung von Vorhaben sind Reservisten grundsätzlich einzubeziehen und in der Durchführung der Veranstaltungen mit allen Aufgaben zu betrauen, für deren Ausführung sie den erforderlichen Ausbildungsstand haben. Im Rahmen ihrer Dienstaufsichtspflicht haben die Befehlshaber/Kommandeure TerrKdoBeh die Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausführung der Veranstaltungen zu schaffen.

316. Auf aktive Truppenteile/Dienststellen der Bundeswehr ist nur dann zurückzugreifen, wenn sich ohne ihre Beteiligung die Durchführung nicht verwirklichen lässt. Immer ist zu prüfen, ob die Vorhaben der Freiwilligen Reservistenarbeit gewinnbringend in die Ausbildung der Streitkräfte einbezogen werden können.

317. Der Einsatz von Reservisten und von Personal und Material der Bundeswehr muss durch die Ergebnisse der Freiwilligen Reservistenarbeit gerechtfertigt werden. Durch ein formatisiertes Melde- und Berichtswesen ist die zielgerichtete und zweckmäßige Gestaltung der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit zu erfassen und im Rahmen einer Erfolgskontrolle zu bewerten.

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Stand:02. März 2001