2. Militärische Förderung
205. Militärische Förderung trägt zur Inübunghaltung der
Reservisten bei und ermöglicht, auch nicht beorderte Reservisten für
einen Einsatz im Rahmen der Landesverteidigung vorzubereiten. Ihr
Ziel besteht hauptsächlich darin, die im Wehrdienst bei der
Bundeswehr erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu
vertiefen und zu erweitern. Auch die körperliche Leistungsfähigkeit
ist zu fördern.
206. Militärische Förderung ist ein Ausbildungsgebot an die
Reservisten, das sich nach Bedarf und Interesse der
Streitkräfte richtet und die Erwartungen der Reservisten
berücksichtigt. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Förderung in
der Laufbahn als Ergebnis der individuellen Ausbildungs- und
Verwendungsplanung durch die Personalführung.
In den Teilstreitkräften ist der Bedarf durch die
Ausbildungserfordernisse der MobTrT für ihre Soldaten
verwendungsbezogen zu bestimmen. Einsatzwilligen Reservisten sind
daher Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zu
stellen, die den Ausbildungsstand für ihre Mobilmachungsverwendung
zu verbessern.
Im Interesse der Streitkräfte liegen Ausbildungsvorhaben
der verwendungsunabhängigen Freiwilligen Reservistenarbeit,
die beorderte und nichtbeorderte Reservisten allgemein militärisch
weiterbilden. Dazu ist der breit gefächerte Ausbildungsstoff für
die Militärische Förderung anzubieten, der im wesentlichen
Allgemeine Aufgaben im Einsatz sowie Gefechtsdienst und Ausbildung
aller Truppen umfasst und großenteils auch außerhalb des
hoheitlichen Bereichs vermittelt werden kann.
207. Militärische Förderung soll im Rahmen der Ausbildung
besonders durch die Art der Gestaltung auch die Kameradschaft und
die Zusammengehörigkeit der Reservisten fördern. Darüber hinaus soll
sie dazu beitragen, dass Reservisten auch an die
Verteidigungspolitische Arbeit herangeführt werden. Deshalb ist
immer anzustreben, Militärische Förderung und
Verteidigungspolitische Arbeit miteinander zu verbinden.
208. Militärische Förderung bietet Reservisten die Möglichkeit,
für ihre Leistungen Nachweise zu erwerben. Durch sie können
sich Reservisten für bestimmte Mob-Verwendungen qualifizieren.
Der Erwerb von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen schafft eine
Voraussetzung für eine Beorderung oder den Einstieg in die
Ausbildung zum Reserveoffizier oder Reserveunteroffizier.
Alle Reservisten, die wehrdienstfähig sind und das 65. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, sind zur Teilenahme an dienstlichen
Veranstaltungen aufgerufen, um ihre Diensterfahrung
einzubringen.
209. Militärische Wettkämpfe sind traditioneller
Bestandteil der Reservistenarbeit im In- und Ausland. Vorbereitung
und Austragung bieten Anreiz zum Leistungsvergleich und zudem auch
die Möglichkeit, Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft der
Reservisten der Bundeswehr in der Öffentlichkeit darzustellen. Für
überregionale Wettkämpfe und Wettkämpfe im Ausland ist eine
sorgfältige Vorbereitung eine wesentliche Voraussetzung.
210. Ziele und Ausbildungsstoff der Militärischen Förderung sind
die Grundlage für alle Reservistenwettkämpfe der Bundeswehr. Sie
sind so zu gestalten, dass ausgewogene Forderungen an Führer und
Mannschaften aus dem Gefechtsdienst und der Ausbildung
aller Truppen verbunden mit Ausdauerleistungen
dienstgrad- und altersgerecht gestellt werden.
211. Reserveoffiziere/-unteroffiziere sollen über die Vorgaben
für die Mobilmachungsverwendung hinaus – ggf. in AKRO/AKRU – vor
allem in den Ausbildungsgebieten
- Führung im Einsatz,
- Methodik der Ausbildung/Ausbildungslehre,
- Allgemeine Aufgaben im Einsatz,
- Gefechtsdienst und Ausbildung aller Truppen
weitergebildet und befähigt werden, Aufgaben der Militärischen
Förderung verantwortlich übernehmen zu können.
212. Maßnahmen des VdRBw in der Militärischen Förderung
(außerhalb des hoheitlichen Bereich):
a) Vorgeben der Ausbildungsthemen im Rahmen der vom BMVg
festgelegten Jahresschwerpunkte.
b) Gewinnen, Fördern und Einsetzen von Leitungs- und
Funktionspersonal.
c) Durchführen von Verbandveranstaltungen, soweit sie auch
außerhalb der Bundeswehr zulässig sind, z. B. taktische
Weiterbildung, Ausbildung an Karte und Kompass,
Verwundetenversorgung.
d) Mitwirken bei der Planung sowie Vor- und Nachbereitung von
dienstlichen Veranstaltungen, z. B. durch
Verbandsveranstaltungen.
e) Unterstützen der in der Freiwilligen Reservistenarbeit
eingesetzten Soldaten bei der Organisation von dienstlichen
Veranstaltungen.
f) Werben für eine Beorderung aufgrund freiwilliger Meldung.
g) Sicherstellen eines breit gefächerten, interessanten und
motivierenden Angebots in den Verbandsstrukturen. Dabei sind die
Reservistenkameradschaften (RK) und Kreisgruppen die geeigneten
Ebenen für die dienstgradunabhängige Weiterbildung. Die AKRO und
AKRU bilden den Rahmen für eine gezielte dienstgradabhängige
Führerweiterbildung. |