Bundeswehr - Reform: 
Künftige Aufgaben des Sanitätsdienstes

 

Die Bundeswehr wird in den kommenden Jahren von Grund auf erneuert und in einer Weise umgestaltet, die mit keiner früheren Strukturanpassung vergleichbar ist. Zum Verständnis der Veränderungen, die den Sanitätsdienst der Zukunft ausmachen werden, eine kurze Darstellung der Ausgangssituation.



• Wo kommen wir her?

Des Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr trägt bislang die fachdienstliche Gesamtverantwortung für drei militärische Sanitätsdienste unterschiedlicher Aufgabenstellung und Größenordnung. Hinzu kommt der zivile ärztliche Dienst der Territorialen Wehrverwaltung und der Annahmeorganisation.

Die Anteile des Sanitätsdienstes in den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie in den Zentralen Militärischen Dienststellen sind den jeweiligen Inspekteuren zugeordnet und werden in deren organisatorischer Zuständigkeit ausgeplant. Das Personal wird in den einzelnen Teilstreitkräften geführt.

Der bisherige Sanitätsdienst der Bundeswehr

Lediglich die Zentralen Sanitätsdienststellen der Bundeswehr werden auch truppendienstlich durch den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr geführt.

Aus dieser Aufteilung des Sanitätsdienstes ergeben sich vielfältige Zuständigkeitsgrenzen, die einen erhöhten Führungs- und Koordinationsaufwand zur Folge haben. Besonders in Fragen der Vorbereitung von Einsätzen und der teilstreitkraft-übergreifenden Zusammenstellung von Einsatzkontingenten ist das spürbar. Daraus entstehen auch Unausgewogenheiten im gesamten Sanitätsdienst insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Qualifikation sowie den Bereich der Personalauswahl und -entwicklung.

Dies hatte zur Folge, dass Fähigkeiten mehrfach ausgeplant sind und ein nicht unerheblicher Teil des gesamten Sanitätspersonals ineffizient eingesetzt ist. Gleichzeitig wurden Teilfähigkeiten und Qualifikationen, die für die Funktion des Gesamtsystems Sanitätsdienst erforderlich sind, nur unzureichend abgebildet (Führungsfähigkeit; Info-Austausch etc.).

Hinter dem insgesamt guten Ergebnis des Sanitätsdienstes im Einsatz steckt also ein unverhältnismäßig hoher und zeitintensiver Koordinationsaufwand.

• Wo gehen wir hin?

Alle strukturellen Maßnahmen und Überlegungen für den Sanitätsdienst sind bestimmt durch

  1. die fachlichen Vorgaben einer Medizin von heute,
  2. die geänderten Einsatzforderungen und
  3. die Prinzipien des effizienten und effektiven Wirtschaftens.

Das innovative Grundprinzip der neuen Sanitätsstruktur liegt in der Zusammenfassung der Sanitätskräfte aller Leistungsbereiche in einem Behandlungs- und Ausbildungsverbund unter einheitlicher truppen- und fachdienstlicher Führung.
Der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr wird künftig zusätzlich zu den bereits bisher wahrgenommenen Aufgaben weitere Aufträge erfüllen. U.a. sind das:

  • die präklinische und klinische Versorgung in allen Leistungsbereichen im Einsatz und im Friedensbetrieb sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Kräfte und Mittel,
  • zentrale Aufgaben in der Sanitätsmaterialversorgung
  • die gesamte sanitätsdienstliche Ausbildung,
  • die öffentlich-rechtlichen Aufgaben (z.B. Lebensmittelüberwachung).


In Heer, Luftwaffe und Marine sowie der neuen Streitkräftebasis werden auch weiterhin wesentliche sanitätsdienstliche Aufgaben wahrgenommen, wie z.B.

  • die sanitätsdienstliche Beratung aller Kommandoebenen,
  • die flieger-, taucher- und schiffsärztliche Betreuung einschließlich der institutsgebundenen flugmedizinischen und schifffahrtmedizinischen Aufgaben,
  • die sanitätsdienstliche Versorgung der Spezialkräfte und
  • die truppenärztliche Versorgung an Bord.

Die Festlegung der Aufgabenzuordnung führte bereits zur weitgehenden Festlegungen der Führungsstruktur des zukünftigen Zentralen Sanitätsdienstes.

Die Führungsorganisation wird dabei, analog der auch für alle anderen Organisationsbereiche geltenden Regelung, auf dem sogenannten 2-Säulen-Modell beruhen:

Kommandostruktur

Die erste Säule wird durch ein Sanitätsführungskommando gebildet. Dieses Kommando nimmt die truppen- und fachdienstlichen Führungsaufgaben im Zentralen Sanitätsdienst wahr und wird zur Führung kleinerer Einsätze der Streitkräfte mit sanitätsdienstlichem Schwerpunkt als Leitführungskommando befähigt. Hier werden auch die für die operativen Aufgaben unmittelbar erforderlichen Fachaufgaben wahrgenommen. Darüber hinaus nehmen von dort die Spitzen der Approbationen ihre jeweiligen fachlichen Führungsaufgaben wahr.

Die zweite Säule stellt die völlig neu zu strukturierende Sanitätsakademie dar, die für die Bundeswehr fachliche Amtsaufgaben insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Wissenschaft und Lehre sowie Weiterentwicklung und Grundlagenerarbeitung für den Sanitätsdienst übernehmen wird. Dieser Kommandobehörde sind die zentralen Ausbildungseinrichtungen und die Institute unterstellt.

Dem Sanitätsführungskommando werden vier Sanitätskommandos unterstellt, die in regionaler Zuständigkeit den überwiegenden Anteil der Kräfte des Sanitätsdienstes führen. Sie nehmen die öffentlich-rechtlichen sowie die regionalen sanitätsdienstlichen Aufgaben wahr und organisieren und gestalten die Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitswesen.

Diesen Sanitätskommandos sind jeweils zwei Bundeswehrkrankenhäuser und Einsatzlazarette, die Sanitätszentren und die aktive und nichtaktive Sanitätstruppe zugeordnet.

Regionale Zuständigkeit

Hierdurch werden die wesentlichen Vorteile der neuen Sanitätsstruktur realisiert, da durch den Verbund fast aller sanitätsdienstlichen Kräfte und Mittel unter truppen- und fachdienstlicher Führung des Kommandeurs des Sanitätskommandos auch die Einsatzkräfte optimal für die Versorgung im Friedensdienstbetrieb herangezogen werden können. Der Koordinationsaufwand zur Einsatzvorbereitung wird so reduziert. Den Kommandeuren der Einsatzkontingente können aus einer Hand bedarfsgerecht zusammengestellte Unterstützungselemente zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt wird durch die neue Struktur die Flexibilität des Sanitätsdienstes verbessert, die Effizienz gesteigert und die Qualität der sanitätsdienstlichen Versorgung im Einsatz und im Friedensdienstbetrieb auf hohem Niveau sichergestellt.

Der neue zentrale Sanitätsdienst ist ein “Dienstleistungsunternehmen”, das den Streitkräften als Force Provider eine bedarfsgerechte sanitätsdienstliche Unterstützung bereitstellt. Den berechtigten Interessen der Teilstreitkräfte wird dabei Rechnung getragen. Hierzu werden insbesondere die Schnittstellen zwischen dem zentralen Sanitätsdienst und den bedarfstragenden Teilstreitkräften genauestens ausgeplant.

Mit dieser Strukturreform wird es möglich, einen effizienten, wirtschaftlichen und leistungsfähigen Sanitätsdienst zu schaffen, der die Bezeichnung ´zukunftsfähig´ wirklich verdient.

• Sanitätsdienstliche Versorgung bei Einsätzen im Frieden

Das sanitätsdienstliche Denken und Handeln wird bestimmt durch den Anspruch unserer Soldaten, im Einsatz eine medizinische Versorgung zu erhalten, die im Ergebnis dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik in Deutschland entspricht. Dieser Grundsatz für die sanitätsdienstliche Auftragserfüllung setzt die Soldaten mit den anderen Bürgern unseres Landes gleich. Durch die veränderte Auftragslage der Streitkräfte werden sich die künftigen Anforderungen an den Sanitätsdienst mehr als bisher durch den Bedarf für die sanitätsdienstliche Versorgung der Streitkräfte im Einsatz definieren und einen präsenten und mobilen Sanitätsdienst, der nicht nur sofort einsatzbereit, sondern auch über längere Zeit durchhaltefähig sein muss, fordern.

Für die Soldaten drückt sich in der Qualität der sanitätsdienstlichen Versorgung die Fürsorge des Dienstherrn aus, die Vertrauen fördert und wesentlich zur Motivation des Einzelnen beiträgt, sich im Rahmen der Auftragserfüllung Gefahren an Leib und Seele auszusetzen. Es ist medizinisches Allgemeinwissen, dass nur eine frühzeitige und umfassende medizinische Versorgung Leben und Gliedmaßen rettet und damit die Lebensqualität erhält. Folgerichtig muss die Versorgung im Einsatzland so umfassend sein, dass eine ggf. erforderliche Verlegung in das Heimatland ohne zusätzliche Gefährdung des Patienten erfolgen kann.

Vor diesem Hintergrund verbieten sich eine Minimalversorgung im Einsatzland und Verlegung zu medizinischen Einrichtungen außerhalb des Einsatzgebietes bzw. nach Deutschland. Darüber hinaus muss der sanitätsdienstliche Kräfteansatz auch möglichen Eskalationen der Gefährdungslage Rechnung tragen und damit die Fähigkeit zur Beherrschung von krisenhaften Entwicklungen. Er richtet sich deshalb vorrangig nach dem, was medizinisch geboten ist, um die zu erwartenden bzw. zu befürchtenden Verletzungen an Ort und Stelle so behandeln zu können, damit ein optimales Ergebnis erreicht werden kann.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat sich daher für den grundsätzlichen Einsatz eines Lazaretts im Einsatzland entschieden. Damit wird der Sanitätsdienst der Bundeswehr auch im Hinblick auf die sanitätsdienstlichen Ressourcen verbündeter Nationen zukünftig - noch mehr als heute - das Rückgrat der sanitätsdienstlichen Versorgung multinationaler Verbände darstellen können.

Einsatzprinzip

Gerade auch bei Einsätzen in multinationalen Rahmen, in dem die nationale Verantwortung für die deutschen Soldaten unverändert bestehen bleiben wird, muss der Sanitätsdienst mehr als bisher dazu zu befähigt sein, streitkräfte- und bündnisgemeinsame Einsätze, aber auch Einsätze von ad-hoc-Koalitionen, sanitätsdienstlich zu unterstützen.

• Sanitätsdienstliche Versorgung im Frieden

Der Auftrag des Sanitätsdienste der Bundeswehr im Frieden ist zweigeteilt. Zum eine erfolgt die organisatorische, personelle und materielle Vorbereitung auf den Einsatz, zum anderen werden die Soldaten schon im Frieden aus diesen einsatzoptimierten Strukturen heraus ambulant und stationär versorgt.

Aus den neuen Aufgaben der Bundeswehr ergibt sich eine grundsätzlich neue Sanitätsstruktur mit weitreichender Zentralisierung aller Kräfte und Mittel unter Bündelung der truppen- und fachdienstlichen Führung und Kompetenzen beim Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. So werden zukünftig die Sanitätszentren, Lazarette, Bundeswehrkrankenhäuser und die Kräfte und Mittel zur präklinischen sanitätsdienstlichen Versorgung im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr zusammengeführt.

Der neue Sanitätsdienst der Bundeswehr

Die fachärztliche Untersuchung, Behandlung und Begutachtung im stationären Bereich bleibt Aufgabe der Bundeswehrkrankenhäuser. Sie sind die zentralen Elemente, die Gewährleisten, dass qualifiziertes Personal jederzeit in ausreichendem Umfang für Einsätze verfügbar ist und so die Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes sichergestellt werden kann.

Die Bundeswehrkrankenhäuser werden zukünftig mehr als bisher in die Versorgung der zivilen Bevölkerung, insbesondere in die Notfallversorgung, eingebunden, damit das Personal für den Einsatz über Erfahrungen im gesamten Krankheiten- und Verletzungsspektrum verfügt.

Die truppenärztliche einschließlich der zahnärztlichen Versorgung sowie die ambulante fachärztliche Untersuchung, Behandlung und Begutachtung erfolgt zukünftigen im Friedensdienstbetrieb grundsätzlich in Sanitätszentren des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

Im Sanitätsdienst der Bundeswehr gewinnt die Qualitätssicherung zunehmend an Bedeutung. Die Maßnahmen folgen dabei den Bestimmung der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ergänzend hierzu werden Bundeswehrkrankenhäuser, Institute und Standortsanitätszentren in das streitkräfteinterne Programm der Kosten-Leistung-Verantwortung (KLV) eingebunden, um durch Kostentransparenz, Mitarbeiteraktivierung und flexiblere Mittelbewirtschaftung die Effizienz weiter zu steigern.

• Sanitätsdienstliche Versorgung in der Landes- und Bündnisverteidigung

Das sanitätsdienstliche Einsatzkonzept für den Verteidigungsfalle sieht unter grundsätzlicher Beachtung der Vorgaben für den Einsatz im Frieden neben mobilen Anteilen und den Bundeswehrkrankenhäusern den flächendeckenden Einsatz von Reservelazarettgruppen vor. Dabei erfolgt die konzeptionelle Grundausrichtung auf eine enge zivilmilitärische Zusammenarbeit. In Vorbereitung hierauf wird bereits im Frieden die Verflechtung mit dem zivilen Gesundheitswesen vertraglich so gestaltet, dass ein Leistungsverbund entsteht, der für beide Seiten vorteilhaft ist und die knappen Ressourcen beider Seiten optimal nutzt.

Zivil-militärische Krankenhausverbünde