| I. |
Grundlagen
und Ziele |
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| 1. |
Mit
diesem Rahmenvertrag verfolgen die Unterzeichner
folgende Ziele: |
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- |
Die Fähigkeit
der deutschen Industrie zur Innovation nutzen und
daraus abgeleitet die Möglichkeiten der
Bundeswehr zur Investition steigern. |
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- |
Die
Investitionskraft von Wirtschaft und Streitkräften
stärken und verstetigen. |
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- |
Die
Wirtschaftlichkeit der Betriebs- und
Beschaffungsabläufe beim öffentlichen
Auftraggeber und in den Unternehmen verbessern. |
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- |
Die
Wirksamkeit der eingesetzten Mittel zu Gunsten
neuer Investitionsfreiräume steigern. |
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Dazu
werden Organisation, Betrieb und Verfahren der
Bundeswehr strikt an den Kriterien
Wirtschaftlichkeit und Effizienz orientiert.
Damit wird zugleich ein Beitrag geleistet zum
Ziel der Bundesregierung, den "Modernen
Staat" zu verwirklichen. |
| 2. |
Die
deutsche Industrie besitzt weltweit anerkannte
technologische Kapazitäten und Managementfähigkeiten.
Sie gilt es, in einer Phase der europäischen
Restrukturierung und der Globalisierung der
Wirtschaft auch durch Unterstützung der
Investitionsfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten.
Dies stärkt die Innovationskraft der Unternehmen,
verbessert ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit
und sichert Arbeitsplätze sowie industrielle
Kernkompetenz. |
| 3. |
Angesichts
der Aufgaben der Bundeswehr, die in einem veränderten
sicherheitspolitischen Umfeld aus Landes- und Bündnisverteidigung,
Krisenprävention, Krisenreaktion und Krisenbewältigung
bestehen, wird die Ausrüstung der Bundeswehr,
nach einem mehrjährigen Investitionsrückstau,
grundlegend modernisiert. |
| 4. |
Deshalb
vereinbaren die Unterzeichner eine strategische
Partnerschaft, um die drängenden
Herausforderungen zu bestehen. Die Beteiligten
gestalten diese strategische Partnerschaft als
lebendigen Prozeß und werden die Zusammenarbeit
fortwährend optimieren. Diese Partnerschaft ist
offen für den Beitritt weiterer Partner, die
aktiv daran mitwirken wollen, die Ziele dieses
Rahmenvertrages zu verwirklichen. |
| 5. |
Der
Bundesminister der Verteidigung gestaltet die
Realisierung für die Mitarbeiter seines Geschäftsbereiches
sozialverträglich; betriebsbedingte Kündigungen
sind ausgeschlossen. |
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| II. |
Maßnahmen |
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| 6. |
Der
Bundesminister der Verteidigung reformiert die
Verfahren und Bestimmungen zur Entwicklung und
Beschaffung von Material und Ausrüstung für die
Bundeswehr, um |
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- |
die
Entwicklungs- und Beschaffungszeiten zu verkürzen, |
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- |
handelsübliches
Material, soweit wie möglich, nach marktüblichen
Regeln zu beschaffen, |
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- |
die
Finanzierungs- und Zahlungsmodalitäten an denen
des zivilen Marktes zu orientieren, |
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- |
die
Eigenverantwortung der ausführenden Unternehmen
durch funktionale Leistungsbeschreibung zu stärken,
begleitet von einem amtsseitigen Controlling. |
| 7. |
Der
Bundesminister der Verteidigung richtet eine
privatwirtschaftlich organisierte "Agentur für
Entwicklung, Beschaffung und Betrieb" ein
mit dem Ziel, bei
Bedarfsdeckung und Betrieb der Bundeswehr ein
systematisch und institutionell gesichertes Höchstmaß
an Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Agentur
wird das Bundesministerium der Verteidigung
beratend und bewertend bei der Auswahl und der
Ausgestaltung der Beschaffungs-, Betriebs-,
Finanzierungs- und Zahlungsmodalitäten unterstützen
und unter den jeweiligen Realisierungsformen und
-modalitäten die wirtschaftlichste Lösung
identifizieren und zur Umsetzung vorschlagen. |
| 8. |
Die
Agentur kann Gesellschaften gründen, über deren
Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse und
Finanzierungsinstrumente aufgabenorientiert
entschieden wird und in die der Bundesminister
der Verteidigung, aufgabenorientiert, Anlage- und
Sachvermögen einbringt. Projektabhängig
entscheiden die Gesellschaften sowohl über die
Anwendung in der Wirtschaft bewährter
Finanzierungsinstrumente als auch über die
wirtschaftlichste Form der Kooperation, wie z.B.
Betreibergesellschaft, Agenturlösung oder joint
venture. |
| 9. |
Die
Beteiligten vereinbaren im Interesse größtmöglicher
betrieblicher Effizienz, die Bundeswehr von
aufgaben zu entlasten, die nicht zu den militärischen
Kernfähigkeiten gehören und die durch moderne
Formen der Kooperation und Finanzierung
wirtschaftlicher erledigt werden können.
Zu diesem Zweck vereinbaren die Unterzeichnenden
zunächst die nachfolgend genannten Pilotprojekte,
deren weitere Konkretisierung in Einzelverträgen
erfolgen wird: |
| 9.1 |
Bewirtschaften
des Materials in den bundeseigenen Lagern und
Sonderverwahrlagern des Bundes auf der Grundlage
moderner Datenverarbeitung. Ziel ist eine
effiziente Materialbewirtschaftung bei größtmöglicher
Kostentransparenz. |
| 9.2 |
Schaffen
eines "Verkehrs- und Transportverbundes
Bundeswehr" auf der Grundlage moderner
Datenverarbeitung. Das Pilotprojekt wird im Zuständigkeitsbereich
der Logistikbrigade 1 (Lingen/Ems) durchgeführt.
Ziel ist, die vorhandenen zivilen und militärischen
Transportkapazitäten effizient zu nutzen. |
| 9.3 |
Betrieb
von administrativen Rechenzentren der Bundeswehr.
Ziel ist, die Dienstleistungen dieser
Rechenzentren für die Bundeswehr zu sichern,
aber auch Dritten zur Verfügung zu stellen. |
| 9.4 |
Schaffen
eines allgemeinen flächendeckenden und
leistungsstarken Kommunikations- und Datennetzes
(Festnetz einschließlich Mobilfunkanteil) unter
Nutzung von in der Industrie bzw. in der
Wirtschaftlichkeit vorhandener Fähigkeiten und
Kapazitäten.
Als Teil dieser Maßnahme wird die volle
Interoperabilität der im Kosovo eingesetzten
Fernmeldesysteme unter Ergänzung durch moderne
Mobilfunktechnik hergestellt.
Ebenso wird in einem ersten Schritt die
Vernetzung der einzelnen Liegenschaften der
Marine verwirklicht.
Ziel ist, die Bundeswehr einschließlich
Bundeswehrverwaltung mit moderner
Kommunikationstechnologie in Friedensbetrieb und
internationalem Einsatz auszustatten. |
| 9.5 |
Einrichten
von Kompetenzzentren "Informationstechnologie"
mit folgenden Aufgaben: |
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- |
Ausbilden
von Ausbildern; |
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- |
Ausbilden
von Soldaten und zivilem Personal; |
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- |
Qualifizieren
von ausgebildetem Personal für Anschlußverwendungen
in der Privatwirtschaft |
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Ziel ist,
den Bedarf der Bundeswehr und der deutschen
Industrie an qualifiziertem IT-Personal zu decken. |
| 9.6 |
Betrieb
des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) Colbitz-Letzlinger
Heide (nördlich von Magdeburg / Sachsen-Anhalt).
Ziel ist, den Streitkräften eine kostengünstige
Nutzung des GÜZ im Rahmen eines Betreibermodells
zu ermöglichen und zugleich die Betriebskosten
zu minimieren. |
| 9.7 |
Durchführen
der regionalen Friedensversorgung im Wehrbereich
II (Hannover) in einem Betreibermodell und
versorgen des Unterstützungsbereichs je einer
Logistikbrigade mit Endverbrauchsgütern und
Munition in Kooperation mit privaten Unternehmen.
Ziel ist, den Bedarf an Einzelversorgungsgütern
und Munition im Bereich je einer Logistikbrigade
des Heeres effizient und wirtschaftlich zu decken. |
| 9.8 |
Flottenmanagement
für: |
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- |
Personenkraftwagen
und Busse in einem Wehrbereich (Wehrbereich II), |
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- |
Lastkraftwagen
in einem Wehrbereich (Wehrbereich II), |
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- |
Ausbildungsfahrzeuge
der Panzertruppenschule in Munster. |
| |
Ziel ist,
die vorhandenen Transportkapazitäten effizient
zu nutzen und Überbestände abzubauen oder für
Dritte nutzbar zu machen. |
| 9.9 |
Betrieb
von Ausbildungseinrichtungen der Luftwaffe mit
dem Schwerpunkt bei der |
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- |
Technischen
Ausbildung Eurofighter (EF 2000), |
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- |
Grundschulung
Eurofighter (EF 2000), |
| |
- |
Simulatorgestützten
Ausbildung für Eurofighter (EF 2000) und NATO-Transporthubschrauber
(NH 90). |
| |
Ziel ist,
durch einen gemeinsamen Ausbildungsbetrieb mit
der Industrie, die Kosten für die Ausbildung bei
Amtsseite und Industrie zu senken. |
| 9.10 |
Anwenden
ziviler Verfahren auf den Betrieb der Luftwaffe
am Beispiel der Verkürzung der "turn-around-Zeiten"
in der Instandsetzung an Standorten der Industrie.
Ziel ist, im Betrieb der Luftwaffe Kosten zu
sparen und Stillstandszeiten zu verkürzen. |
| 9.11 |
Betrieb
eines "Lenksimulators Hohlstablenkboot Kl.
352" der Marine. Ziel ist, die Besatzungen
mit Hilfe modernster Technologie kostengünstig
auszubilden. |
| 9.12 |
Logistische
Vollunterstützung der Radargeräte APAR und
SMART-L für die Fregatte 124. Ziel ist, die
Marine von logistischen Unterstützungsleistungen
zu entlasten, die privatwirtschaftlich kostengünstiger
erbracht werden können. |
| 9.13 |
Vollbetreuung
der U-Boot-Flottille. Ziel ist, durch industriell
erbrachte Leistungen im Rahmen von Instandsetzung,
Training, Dokumentation und Versorgung mit
Ersatzteilen die Marine von Aufgaben zu entlasten,
die nicht zu den militärischen Kernaufgaben gehören. |
| 9.14 |
Reorganisieren
des Managements von Liegenschaften in den
Wehrbereichsverwaltungen nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten unter Beteiligung von Eigentümern,
Nutzern, Betreibern und Bauverwaltung und unter
Nutzung des Sachverstandes von Facility
Management-Unternehmen. Das wird gegebenenfalls
im Rahmen eines Portfolio-Managements sowie durch
die Bildung einer Betreibergesellschaft gemeinsam
mit leistungsfähigen Firmen erfolgen.
Ziel ist, die Verwaltung von Gebäude- und
Grundstücksmanagement zu entlasten, sofern die
Liegenschaften nicht unmittelbar der
Einsatzunterstützung dienen. |
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| III. |
Verpflichtungen |
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| 10. |
Die
Beteiligten verpflichten sich, alle notwendigen
Änderungen und Maßnahmen - wie unter den
Ziffern 11 und 12 im einzelnen dargestellt -
vorzunehmen, um die vereinbarten Ziele zu
erreichen. |
| 11. |
Der
Bundesminister der Verteidigung verpflichtet sich,
die notwendigen Voraussetzungen für die
angestrebten Reformen herzustellen und so zu ermöglichen,
daß vereinbarte Projekte in industrieller
Verantwortung oder in amtlich industrieller
Kooperation ausgeführt werden können. |
| 12. |
Die
unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, |
| |
- |
an der
Verwirklichung dieser Neuorientierung der
Bundeswehr, der damit beabsichtigten
Konzentration auf ihre Kernaufgaben und der
Effizienzsteigerung ihrer Betriebs- und
Beschaffungsprozesse aktiv und gestaltend
mitzuwirken; |
| |
- |
im
Interesse der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
die erforderlichen Unterstützungsleistungen zu
übernehmen. |
| |
Berlin,
den 15. Dezember 1999
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|
| Für
die Bundesregierung: |
Der Bundeskanzler |
| |
Der Bundesminister
der Verteidigung |
| Unternehmen
der deutschen Industrie: |
ABB Gebäudetechnik |
| |
Abeking u. Rasmussen
GmbH & Co |
| |
Alcatel SEL AG |
| |
Blohm u. Voss GmbH |
| |
BMW Rolls Royce GmbH |
| |
CSC Ploenzke AG |
| |
DaimlerChrysler
Aerospace AG |
| |
Deutsche Bank AG |
| |
Deutsche Telecom AG |
| |
Diehl Stiftung &
Co |
| |
Dr. Sasse AG |
| |
Dr. Seebauer &
Partner GmbH |
| |
Management
Consulting Group & Co KG |
| |
ESG Elektroniksystem-
u. Logistik GmbH |
| |
Lürssen Werft GmbH
& Co |
| |
Gegenbauer & Co
KG |
| |
Hewlett Packard GmbH |
| |
Howaldtswerke -
Deutsche Werft AG KPMG |
| |
Krauss-Maffei
Wegmann GmbH & Co KG |
| |
Kühne & Nagel
AG & Co |
| |
Liebherr-Aerospace
Lindenberg GmbH |
| |
MAN AG |
| |
Mc Kinsey &
Company Inc. |
| |
Microsoft GmbH |
| |
Renk AG |
| |
Rheinmetall De Tec
AG |
| |
Rohde & Schwarz
GmbH & Co KG |
| |
SAP AG |
| |
Serco GmbH & Co
KG |
| |
Siemens AG |
| |
Thyssen Nordseewerke
GmbH |
| |
Volkswagen AG |
| |
ZF Friedrichshafen
GmbH |
| |
| Reden
zum Rahmenvertrag |