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"Erneuerung
von Grund auf" Gerhard Hubatschek |
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| Die Entscheidung ist gefallen. Am 14.Juni hat das Bundeskabinett das Konzept von Verteidigungsminister Scharping für die Reform der Bundeswehr gebilligt. Der Öffentlichkeit wurde das Reformkonzept mit der Broschüre "Die Bundeswehr sicher ins 21.Jahrhundert Eckpfeiler für eine Erneuerung von Grund auf" vorgestellt. Zuvor hatte am 23.Mai die Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" ihre Empfehlungen vorgelegt. Der Generalinspekteur hatte, bezogen auf die Streitkräfte, die Lagebeurteilung und Empfehlungen der militärischen Führung ("Eckwerte") in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebracht.
Verteidigungsminister Scharping hob mehrfach den hohen Grad der Übereinstimmung zwischen den Überlegungen und Empfehlungen der Kommission sowie seinem Reformkonzept hervor. Der finanzielle Rahmen für die Reform wurde mit dem Regierungsentwurfs des Haushaltes 2001 und dem 33.Finanzplan und ergänzenden Einzelentscheidungen festgelegt. Die öffentliche Diskussion konzentrierte sich über Monate hinweg auf wenige, manchmal spektakulär herausgestellte Einzelpunkte. Dies waren vor allem der künftige Streitkräfteumfang im Frieden, die Frage der Wehrpflicht und des Wehrdienstes (Zahl der Wehrpflichtigen, Dauer des Grundwehrdienstes, Wehrgerechtigkeit) sowie die Frage von Standortschließungen. Im Mittelpunkt stand dabei die Zahlendiskussion vor allem zum zukünftigen Streitkräfteumfang im Frieden. Dass es bei den Entscheidungen um die Zukunft der Bundeswehr und um eine "Reform von Grund auf", wie sie sowohl von der Kommission als auch mit dem Ressortkonzept Scharpings angesteuert wurde, um weit mehr ging als nur um den Streitkräfteumfang im Frieden, wurde vielfach nicht erkannt. Hauptziele der Reform Als Hauptziele und Hauptnotwendigkeiten der Reform wurden zwischen Bundeswehrkommission, Eckwertepapier und Verteidigungsminister Scharping weitgehend übereinstimmend genannt:
Nicht zuletzt musste es darum gehen, die Bundeswehr in Stärke, Struktur und Ausrüstung mit den verfügbaren Finanzen in Übereinstimmung zu bringen. Grundlagen der Entscheidung Wenn in der Darstellung des Reformkonzepts zu Beginn auf die konstitutiven Grundlagen wie Art. 24 und Art. 87a des Grundgesetzes und Art.5 des NATO-Vertrags und Art.V des Brüsseler Vertrags verwiesen wird, so ist dies keineswegs nur eine verbale Pflichtübung. Es wird dabei vielmehr auf diejenigen Grundlagen verwiesen, die nicht einer beliebigen Disposition oder Auslegung unterliegen, sondern verpflichtenden Charakter haben und sich im politischen Handeln und dabei eben auch in der Ausgestaltung und in den Fähigkeiten der Bundeswehr widerspiegeln müssen. Dies gilt auch für die im Bündnis, in der EU/WEU sowie in der UNO eingegangenen Verpflichtungen. Bei der Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage wird betont, dass die NATO auch künftig das Rückgrat der europäischen Friedensordnung bleibt. Die Übernahme größerer Verantwortung durch die Europäer, die Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der Allianz wird als Voraussetzung für eine langfristig tragbare transatlantische Partnerschaft bezeichnet. Als Risikofaktoren nach der grundlegenden Veränderung der sicherheitspolitischen Lage werden politisch, ökonomisch, sozial, ethnisch, religiös oder ökologisch verursachte regionale Krisen und Konflikte an der Peripherie Europas, die anhaltende Proliferation nuklearer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen sowie deren Trägermittel genannt. Mit der geographischen Zuordnung möglicher Krisen (Peripherie Europas) ist gleichzeitig die für notwendig erachtete Reichweite militärischer Fähigkeiten benannt. Es wird darauf hingewiesen, dass regionale Konflikte in kollektiver Verteidigung des Bündnisses münden können, in der auch Deutschland seine Beistandsverpflichtung einzulösen und durch einen teilweisen Aufwuchs der Kräfte zu erfüllen hat. Durchaus bemerkenswert ist, dass in der Gewichtung zwischen den Aufgaben Krisenbewältigung einerseits und Landes- bzw. Bündnisverteidigung die Bedeutung der Landesverteidigung und der kollektiven Verteidigung im Einklang mit den konstitutiven Grundlagen weiterhin als die Hauptaufgabe der Bundeswehr bezeichnet wird. Dies mündet in der sehr wichtigen Feststellung: "In erster Linie bestimmen Landesverteidigung und Kollektive Verteidigung Umfang und Struktur der Bundeswehr." In diesem Punkt unterscheidet sich die Konzeption Scharpings von der Auffassung und Argumentation der Kommission Zukunft Bundeswehr, die die Bündnisverteidigung weitgehend als obsolet bzw. nur noch eine Form der Krisenbewältigung betrachtete. Eine weitere, wichtige Grundlage der Reformüberlegungen war die im Zeitraum November 1998 bis Anfang Mai 1999 durchgeführte und im Herbst 1999 aktualisierte Bestandsaufnahme zum Zustand der Bundeswehr, bei der die Mängel und Defizite in Struktur, Ausrüstung und Fähigkeit zur Auftragerfüllung ermittelt worden waren.
Die Entscheidungen Personalumfänge Nach der nun getroffenen Entscheidung wird der "Präsenzumfang" der Streitkräfte 255000 Soldaten betragen. Für Soldaten in Laufbahn- und Funktionsausbildung sowie in der zivilberuflichen Qualifikation werden außerhalb des Präsenzumfangs mindestens weitere 22000 Dienstposten eingerichtet. Im Präsenzumfang werden die Einsatzkräfte 150000 Soldaten umfassen, der militärische Grundorganisation werden 105000 Soldaten angehören. Die Zahl der Zeit- und Berufssoldaten soll 200000 betragen. Ferner werden für die flexible Ableistung des Grundwehrdienstes sowie für Wehrübungen und Einsätze von Reservisten 5000 Wehrübungsplätze bereitgestellt. Aus der Betonung der Landes- und Bündnisverteidigung (kollektive Verteidigung) ergibt sich die Entscheidung für einen Verteidigungsumfang von 500000 Soldaten. Dies liegt deutlich über dem Votum der Kommission Zukunft Bundeswehr, die einen Verteidigungsumfang von lediglich 300000 Soldaten vorgeschlagen hat. Die Zahl der zivilen Dienstposten soll unter Nutzung der Altersfluktuation mittel- und langfristig auf 80000 bis 90000 verringert werden. Dies wird dem Bedarf nach Reduzierung der Streitkräfte sowie nach der Reform von Beschaffung, Betrieb und Verwaltung entsprechen.
Wehrpflicht
Die Kommission Zukunft Bundeswehr war mit ihrem Votum, die Wehrpflicht beizubehalten, die Zahl der Wehrpflichtigen bei einem zehnmonatigen Grundwehrdienst auf 40000 zu reduzieren und dies mit einem neuen Begriffsverständnis von "Wehrgerechtigkeit" zu unterlegen, im politischen Raum und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung gestoßen. Das nun entschiedene Streitkräftemodell sieht 77000 Wehrpflichtige bei einem gesetzlich auf neun Monate reduzierten Grundwehrdienst mit der Möglichkeit, ihn in unterschiedlichen Formen abzuleisten, vor. Verpflichtend ist eine Mindestdauer von sechs Monaten, die weiteren drei Monate können entweder im unmittelbaren Anschluss oder später in Form von Wehrübungen abgeleistet werden. Zur flexiblen Ausgestaltung des Wehrdienstes gehört auch das Angebot, freiwillig einen längeren Wehrdienst (bis zu 23 Monaten) zu leisten. Es wird davon ausgegangen, dass bei diesem Modell insgesamt etwa 100000 Wehrpflichtige eines Geburtsjahrganges einberufen werden können, wodurch die Wehrgerechtigkeit gewahrt bleibt. Berufsattraktivität
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Dabei sollen u.a. die Besoldungsgruppen A1 und A2 wegfallen, Unteroffiziere sollen frühzeitiger befördert werden können, und Offiziere in Kompaniechefverwendungen sollen grundsätzlich nach A12 besoldet werden können. Der Verwendungsstau bei Offizieren soll in den nächsten zwei Jahren beseitigt werden. Ein weiteres Merkmal der Reform ist eine Qualifizierungsinitiative. Dabei soll der Grundsatz gelten: Jeder Soldat, der mit einer beruflichen Qualifikation zur Bundeswehr kommt, erhält die Chance, diese während seiner Dienstzeit zu verbessern. Wer ohne berufliche Qualifikation zur Bundeswehr kommt, erhält eine zivilberuflich verwendbare Ausbildung. In enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Kammern soll hierzu ein Netzwerk von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. In Auswirkung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes sollen ab 2001 allen Laufbahnen in den Streitkräften für Frauen geöffnet werden. Die neuen Strukturen Die bisherigen Hauptverteidigungskräfte und Krisenreaktionskräfte werden zu Einsatzkräften zusammengeführt. In der Grundstruktur der Streitkräfte, wird beim Präsenzumfang zwischen Einsatzkräften und militärischer Grundorganisation unterschieden. Die Einsatzkräfte werden in abgestufter Verfügbarkeit bereitgehalten und eng mit den Kräften zur Vorbereitung der Landesverteidigung verklammert.
Zur Planung und Führung von Einsätzen deutscher Streitkräfte im Ausland wird ein Einsatzführungskommando geschaffen, das auch als Operation Headquarters für Petersberg-Operationen in politischer Verantwortung der EU/WEU zur Verfügung gestellt werden kann. Der bisherige Organisationsbereich der Zentralen Militärischen Dienste soll unter Zusammenfassung teilstreitkraftgemeinsamer Aufgaben sowie von Querschnittsaufgaben in den Bereichen Führung, Ausbildung und Unterstützung (einschließlich Logistik) zur Streitkräftebasis unter Führung eines Inspekteurs Streitkräftebasis sowie unter Schaffung eines Streitkräfteunterstützungskommandos ausgebaut werden. Die unterschiedlichen Controlling-Systeme der Organisationsbereiche werden zu einem einheitlichen Controllingsystem zusammengefasst, das den Minister unmittelbar unterstützt und berät. In der Leitung wird ferner die Stelle eines IT-Direktors eingerichtet, um die zersplitterten Zuständigkeiten für Beschaffung und Betrieb von Informationstechnologien zusammenzuführen. Die Spitzengliederung der Teilstreitkräfte wird gestrafft. Die Unterstützungskommandos werden aufgelöst. Ihre Aufgaben werden auf die Streitkräftebasis, den zentralen Sanitätsdienst sowie die Ämter der Teilstreitkräfte verteilt. Die Führungsstruktur aller Teilstreitkräfte besteht somit aus dem Inspekteur, dem TSK-Führungskommando und dem TSK-Amt. Die Korpsebene wird keine truppendienstliche Führungsebene mehr sein, die Zahl der Kommandoebenen zwischen dem Führungskommando und der Verbandsebene wird (nach Wegfall der Korpsebene) von drei auf zwei Führungsebenen verringert. Bei der Logistik wird zwischen Basis- und Einsatzlogistik unterschieden. Die Basislogistik ist ein zentraler Dienstleistungsbereich, in dem streitkräftegemeinsame Aufgaben wie Materialbewirtschaftung, Verkehrs- und Transportwesen wahrgenommen werden. Die Basislogistik umfasst die Logistik im Inland und bei Auslandseinsätzen die logistische Basis im Einsatzgebiet. Die logistische Unterstützung der Kräfte im Einsatzraum sowie die Wahrnehmung der Materialverantwortung für spezifische Waffensysteme bleiben in der Verantwortung der Teilstreitkräfte. Der Sanitätsdienst wird zentralisiert und auf die Anforderungen des Einsatzes ausgerichtet. Die territoriale Wehrorganisation wird gestrafft. Die sieben Wehrbereichskommandos werden in vier Regionalkommandos umgegliedert.
Die Wehrverwaltung wird zu einer modernen Dienstleistungsverwaltung umgebaut. Analog zur territorialen Wehrorganisation wird die Zahl der Wehrbereichsverwaltungen auf vier verringert. Lokale Behörden der Wehrverwaltung werden wo immer möglich zu Dienstleistungszentren zusammengefasst. Die auf Streitkräfte und Verwaltung verteilten Zuständigkeiten für Infrastruktur und Liegenschaften werden zusammengeführt. Ausrüstung und Beschaffung Ein wichtiges Ziel der Reform ist die umfassende Modernisierung der Ausrüstung nach den Erfordernissen des verfassungsmäßigen Auftrags sowie der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen. Erste Priorität hat die Verbesserung der strategischen Verlegefähigkeit. Dazu wird angestrebt, Luft- und Seetransportkapazitäten gemeinsam mit den europäischen Partnern aufzubauen. Zur Verbesserung der nationalen politischen und militärischen Lagebeurteilung erhält die Bundeswehr eine eigene raumgestützte Aufklärungsfähigkeit. Zweite Priorität hat die Modernisierung der Kommunikations- und Führungsmittel als Voraussetzung für einen streitkräftegemeinsamen und multinationalen Systemverbund sowie für Interoperabilität. Die Zahl der schweren Waffensysteme und Plattformen für den Kampf gegen Land-, Luft- und Seestreitkräfte soll reduziert, die Abstands- und Präzisionsfähigkeit verbessert werden. Herkömmliche Systeme zur Abwehr konventioneller Luftbedrohung werden deutlich reduziert und teilweise durch moderne Systeme zur Abwehr neuer Bedrohungsformen ersetzt.
In der Seekriegsführung werden die Fähigkeiten zur Seeraumüberwachung und zur Durchsetzung von Embargomaßnahmen verbessert. Gleichzeitig wird die Fähigkeit zur Seekriegführung in der Ostsee und ihren Zugängen erheblich reduziert. Die Verlegefähigkeit in den Einsatzraum und die Beweglichkeit im Einsatz werden verbessert. Auf den Ausbau der Fähigkeit zum Hemmen gegnerischer Bewegungen wird verzichtet. Die Überlebensfähigkeit wird durch Verbesserung der persönlichen Ausrüstung sowie des Schutzes der leichten Plattformen erhöht. Auf Maßnahmen zur Härtung der schweren Waffensysteme wird verzichtet. Die Ausrüstung des Sanitätsdienstes wird für den Einsatz optimiert. Die Entwicklungs- und Beschaffungsabläufe für Wehrmaterial werden gestrafft. Durch einen Rüstungsrat unter Vorsitz des Generalinspekteurs werden die Konzeptionen und Forderungen der Teilstreitkräfte harmonisiert und die Ausbildungsplanung koordiniert. Eine Schlüsselrolle soll die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) übernehmen. Sie dient als Steuerungs- und Koordinierungselement, berät die Leitung bei Auswahl und Ausgestaltung von Beschaffung, Betriebs-, Finanzierungs- und Zahlungsmodalitäten und entwickelt ein Gesamtkonzept für die Bedarfsdeckung und den Betriebs der Bundeswehr. Durch neue Wege der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sollen im Rahmen der bereits begründeten strategischen Partnerschaft Freiräume für notwendige Investitionen geschaffen werden. Insgesamt soll für die Modernisierung der Ausrüstung ein neues Ausrüstungs- und Materialkonzept der Streitkräfte entwickelt und stufenweise umgesetzt werden.
Haushalt und Finanzen Eine entscheidende Frage bei der Gesamtreform ist die Frage der Finanzen. Den Personalumfang der Bundeswehr, die Personalstruktur, den Betrieb und die investiven Ausgaben wieder mit den verfügbaren Finanzen in Einklang zu bringen und die "Unterfinanzierung" zurückliegender Jahre zu beseitigen, ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der Reform. Nach den Kabinettentscheidungen über den Haushalt 2001 und den 33.Finanzplan wird der Verteidigungshaushalt im Jahr 2001 nach Verlagerung von zwei Milliarden DM zur Finanzierung der laufenden Auslandseinsätze vom Einzelplan 60 in den Einzelplan 14 46,8 Milliarden DM betragen. Es bleibt bei der bisher geltenden mittelfristigen Finanzplanung (zuzüglich der verlagerten zwei Milliarden DM) bis 2003. Das ergibt für 2003 ein Haushaltsvolumen von 45,7 Milliarden DM für den Einzelplan14. Eine weitere Absenkung ist nicht vorgesehen. Wichtig ist die Entscheidung, dass Mehreinnahmen aus Veräußerungen von Material und Liegenschaften sowie aus Vermietung und Verpachtung bis zu einer Milliarde DM im Jahr 2001 und bis zu 1,2 Milliarden DM im Jahr 2002 im Einzelplan14 verbleiben. Sie sind für Investitionen in die Modernisierung der Bundeswehr einzusetzen. Einsparungen aus Umstrukturierungen und Effizienzsteigerungen verbleiben ebenfalls im Verteidigungsetat. Verteidigungsminister Scharping erwartet als Ergebnis der Anstrengungen für mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Effizienz mittel- und langfristig Einsparungen im Betrieb in Höhe von mindestens einer Milliarde DM. Diese frei werdenden Mittel werden ebenfalls vollständig für Investitionen eingesetzt. Die Verringerung des Personalumfangs wird zu Eisparungen bei den Personalkosten führen, denen jedoch erhebliche Aufwendungen für einen sozialverträglichen Personalabbau, den Aufbau einer gesunden Alters- und Dienstgradstruktur, notwendigen Verbesserungen in der Besoldung und anderen sozialen Begleitmaßnahmen gegenüberstehen. Es ist zu hoffen, dass die vorgesehene Reform der Bundeswehr auf dieser Finanzgrundlage realisiert werden kann. Zur Gewissheit kann diese Hoffnung erst werden, wenn Erkenntnisse und erste Erfahrungen über zusätzliche Kosten einerseits und erzielten Einsparungen andererseits vorliegen.
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